Unternehmen haben heute viele Verpflichtungen – darunter fällt auch die Räum- und Streupflicht für Anlieger. Wir kümmern uns für Sie um diese Verpflichtung.
Als Grundstückseigentümer oder Mieter unterliegen Sie der Räum- und Streupflicht. Die Räum- und Streupflicht ist eine Verkehrssicherungspflicht, die bei Schnee und Glätte greift. Sie verpflichtet zum Räumen und Streuen auf Straßen und Wegen zur Vermeidung von Unfällen.
Sie sollten aber auch Ihre privaten Grundstückswege frühzeitig vor Arbeitsbeginn räumen und streuen, um Ihren Angestellten eine sichere Fortbewegung an der Arbeitsstätte zu gewährleisten und das Unfallrisiko zu minimieren.
Unser Unternehmen hilft Ihnen dabei ihrer Verpflichtung gerecht zu werden, ohne dass Sie dabei stetig das Wetter im Blick behalten müssen. Unser Fachpersonal räumt und streut Ihr Grundstück nach dem im Vorfeld besprochenen Anforderungen bzw. nach Wetterlage. Dabei setzt unser geschultes Personal moderne Geräte ein, die ein gründliches Ergebnis gewährleisten. Somit können Sie und Ihr Personal sich auf Ihren Grundstück mit geminderten Unfallrisiko bewegen.